Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit - Stadt Kyritz
Stand: 23.09.2020
Die Stadt Kyritz setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Webseiten und mobile Anwendungen:
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Stadt Kyritz bemüht sich, ihre Webseite und die mobile Anwendung im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Um die Zugänglichkeit zu gewährleisten, hat die Stadt Kyritz die Barrierefreiheit in ihre Beschaffungspraxis integriert.
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:
Unbekannt
Aktueller Status der Inhaltskonformität:
Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
Die technische Überprüfung ist beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg, Überwachungsstelle, barrierefreie IT, angemeldet.
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit:
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
Link zum Onlineformular:
Kontakt:
Telefon: 033971 52130
E-Mail:
Stadt Kyritz, Goethestraße 1, 16866 Kyritz
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsverfahren:
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Webseite an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte – Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail:
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Stadt Kyritz
Michael Köhn
Amtsleiter für Allgemeine Verwaltung und Kämmerei